Windkraft in Nümbrecht: Zwischenbericht
Im Februar 2023 stimmten in einem Bürgervotum fast 81 Prozent der abgegebenen Stimmen dafür, die Möglichkeit zur Erzeugung von Windenergie in Nümbrecht zu prüfen, ein entsprechender Auftrag ging an die GWN.
Was ist seitdem passiert?
Zunächst muss man verstehen, dass die Errichtung von Windenergieanlagen ein – nicht ganz überraschend – langwieriger Prozess ist und von allen Seiten viel Geduld bei der Umsetzung erfordert. Nicht umsonst sind seitens der Gesetzgeber Initiativen ergriffen worden, das Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Windkraftanlagen zu vereinfachen und somit die Prozesse zu beschleunigen.
Der Bau von Windenergieanlagen ist komplex …
Es müssen geeignete Standorte gefunden werden, hier spielen Zugänglichkeit und Abstände zu Wohnbebauung eine Rolle. Die Windverhältnisse müssen erfasst und analysiert werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie eine Planung möglicher Finanzierungsmodelle muss individuell für jeden möglichen Standort stattfinden. Schließlich müssen die Genehmigungsverfahren eingeleitet (… und abgeschlossen …) werden, und es muss mit den Herstellern über Liefermöglichkeiten verhandelt werden. Alle angesprochenen Schritte sind in einem komplexen Geflecht miteinander verwoben und bedingen einander.
Es geht voran
Die GWN arbeitet konzentriert und engagiert an einer Umsetzung. Wir haben eine Potentialanalyse für Wind und Freiflächen-PV in Auftrag gegeben, die Ergebnisse liegen vor: Auch durch den Wegfall der 1000-m-Abstandsregel ergibt sich, dass es sinnvolle Möglichkeiten zur Umsetzung von Windkraftgebieten in Nümbrecht gibt.
Erste Gutachten und Windmessungen sind bereits in Auftrag gegeben, es haben Abstimmungsgespräche zum weiteren Antragsverfahren mit Behörden stattgefunden. Wenn wir sicher sein können, dass das Projekt an den potentiellen Standorten auch wirtschaftlich umsetzbar ist, können weitere Details zu den endgültigen Flächen und genauen Standorten der Windräder ausgearbeitet werden, die dann auch umgehend veröffentlicht werden können.
Die unbedingte Wirtschaftlichkeit ist Bestandteil der Auftragslage an die GWN, was natürlich auch im eigenen Interesse der GWN liegt.
Zentrales Thema dafür ist die Feststellung, ob an den etwaigen Standorten tatsächlich genug Wind herrscht (die so genannte »Windhöffigkeit«). Theoretische Berechnungen helfen dabei nicht wirklich weiter, darum lässt die GWN an potentiellen Standorten die Windverhältnisse über ein Jahr hinweg messen. Erst mit diesen Ergebnissen kann eine fundierte Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgen.
Die GWN wird von einem erfahrenen Partner, der schon mehrere Windparks errichtet hat, begleitet. Darüber sind mehrere sachkundige Experten involviert. Wir legen besonderen Wert darauf, dass diese Berater später nicht am Gewinn beteiligt werden, sondern das Projekt beratend bis zur Inbetriebnahme begleiten.
Parallel zu den Untersuchungen wird die GWN sich in der ersten Jahreshälfte 2024 mit möglichen Bürgerbeteiligungsmodellen beschäftigen. Diese wird es geben, hier ist es aber noch zu früh, um konkrete Aussagen zu treffen.
Die GWN wird im Laufe des Projektes auch Möglichkeiten zur Speicherung des erzeugten Stroms prüfen, und auch das Thema »Freiflächen-PV« wird nicht in Vergessenheit geraten. Eine entsprechend durchgeführte Analyse hat ergeben, dass durchaus Potential dafür vorhanden ist.
Was ist wichtig
- Die GWN und die Gemeinde sind sich einig, dass man trotz dem Wegfall der Abstandsregelungen ausreichend Abstand zur Wohnbebauung halten möchte.
- Es wird bei den Planungen besonderer Wert daraufgelegt, die Natur durch den Bau möglichst wenig zu beeinträchtigen. Stromtrassen sollen in der Nähe der Flächen sein, um naturschädigende Eingriffe und Kosten zu vermeiden.
- Neben den Verpächtern der Grundstücke sollen alle Nümbrechterinnen und Nümbrechter profitieren können, einmal durch stabile Strompreise, aber auch durch Investitionsmöglichkeiten in entsprechende Beteiligungsmodelle.
- Nur durch eine gemeinsame, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Akteuren können wir diese Ziele für Nümbrecht erreichen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die GWN konzentriert sich zunächst auf zwei von fünf der in Frage kommenden Potentialflächen. Die Grundstückseigentümer wurden bereits in dieser frühen Phase in das Projekt eingebunden und informiert, und die GWN ist auf breite Zustimmung und Unterstützung getroffen, es wurden bereits Gestattungsverträge mit der GWN unterzeichnet.
Wir freuen uns, dass den Grundstückseigentümern sehr daran gelegen ist, dass die Vorteile aus den Windkraftanlagen bei uns in Nümbrecht bleiben – und nicht anderen kommerziellen Marktakteuren zu Gute kommen, die an der Ortsentwicklung nicht interessiert sind und lediglich Geld verdienen wollen.
Weitere Ausführungen sind zum aktuellen Zeitpunkt einfach noch nicht möglich. Die GWN wird erst dann mit konkreten Plänen an die Öffentlichkeit gehen, wenn alle notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind und verlässliche Aussagen zur Umsetzung getroffen werden können. Dies auch im Hinblick darauf, dass zunächst einige Genehmigungs- und Antragsverfahren zu durchlaufen sind und sich die Gesetzgebung im Bereich der Erneuerbaren Energien in NRW und auf Bundesebene aktuell fortlaufend ändert und angepasst wird.
Unabhängigkeit für Nümbrecht
Gemeinsam können wir für Nümbrecht mit dem Projekt Windenergieanlegen ein Stück Unabhängigkeit von den Geschehnissen auf den Energiemärkten schaffen. Eine komplette Eigenversorgung durch Windanlagen allein wird sicher nicht möglich sein, da der Wind nicht immer dann weht, wenn die Stromabnehmer den Strom benötigen. Aber: Eigene Windenergieanlagen werden ein großes Stück Versorgungssicherheit nach Nümbrecht bringen.
Als bekannt verlässlicher und seriöser Partner der Bürgerinnen und Bürger in Nümbrecht wird die GWN – als eine 100%ige Tochter der Gemeinde – an dieser Stelle nichts versprechen, was später nicht gehalten werden kann.
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