Online-Veranstaltung: 1.000 Meter-Abstand für Windenenergieanlagen in NRW – Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf die kommunale Windenergieplanung? ?

Wiebke Brems

Mit:
Andreas Lahme, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Engemann & Partner und Stv. Vorsitzender im Landesverband für Erneuerbare Energien NRW e.V.
Monika Agatz, Expertin für kommunale Energieplanung

CDU und FDP haben ein neues Gesetz für #Mindestabstände von #Windenergieanlagen zu Wohnbebauung und Splittersiedlungen über 1.000 Meter verabschiedet. Mit dem Gesetz erschwert die Regierung #Laschet den Ausbau der Windenergie in NRW massiv. Ihre eigenen Ausbauziele rücken damit in weite Ferne. ? Auf die kommunalen Windenergieplanungen kommen nun neue Fragen und Herausforderungen zu. Denn die Landesregierung schiebt die Verantwortung zur Entscheidung, ob die 1.000 Meter-Regelung angewandt wird, auf die Kommunen ab: Den Kommunen wird laut Gesetz eingeräumt, den 1.000-Meter-Mindestabstand durch die Bauleitplanung außer Kraft setzen zu können.

Verwandte Artikel